Ausbildung zum Friseur / zur Friseurin

Zugangsvoraussetzungen

Duale Ausbildung: Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb

oder einjährige Berufsfachschule, danach duale Ausbildung:

Für die Grundstufe (erstes Lehrjahr) in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule) ist in der Regel ein Vorvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb erforderlich. Voraussetzung für die Anmeldung von Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund (in den ersten Jahren des Aufenthalts in Deutschland) ohne die Muttersprache Deutsch ist der Niveaustufe B1. Das Zeugnis ist beizulegen. Bewerber ohne Vorvertrag können aufgenommen werden, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.

Ab dem zweiten Ausbildungsjahr benötigen Auszubildende für den Besuch der Berufsschule einen gültigen Ausbildungsvertrag mit einem von der Kammer anerkannten Ausbildungsbetrieb.

Unterricht

Duale Ausbildung in Ausbildungsbetrieb und Berufsschule mit wöchentlich ca. 12 Stunden Unterrricht (in Theorie und Werkstatt)

oder:

Im ersten Jahr: in der einjährigen Berufsfachschule (Vollzeitschule)
Im zweiten und dritten Jahr: duale Ausbildung mit wöchentlich ca. 12 Stunden Unterricht (Theorie und Werkstatt)

Prüfungen

Im 1. Ausbildungsjahr: Abschlussprüfung Berufsfachschule Körperpflege.
Im 2. Ausbildungsjahr: Kammerprüfung Teil 1 der Handwerkskammer.
Im 3. Ausbildungsjahr: Abschlussprüfung und Kammerprüfung Teil 2.

zusätzliche Angebote

Zurzeit keine.

Aufwendungen

Grundsätzlich Lernmittelfreiheit; für Lehrbücher ist mit ca. 40 € zu rechnen, sofern sie im Gutscheinverfahren erworben werden.

Weiterbildung

Meister, Berufsaufbauschule, Berufskolleg.

Anmeldung  

Über unsere Anmeldeplattform.

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