Sie können aufgenommen werden, wenn Sie einen mittleren Bildungsabschluss (mittlere Reife)
Dabei muss der Durchschnitt in den Fächern Englisch,Deutsch und Mathematik mindestens 3,0 und in jedem dieser Fächer muss mindestens die Note "ausreichend" erreicht worden sein. Bewerberinnen und Bewerber von allgemeinbildenden Gymnasien können aufgenommen werden, wenn sie ein Versetzungszeugnis nach Klasse 11 (G9) oder nach Klasse 10 oder in die Jahrgangsstufe 1 (G8) eines Gymnasiums vorweisen.
Sie dürfen bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse das 19. Lebensjahr bzw. bei abgeschlossener Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Erfüllen mehr Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmevoraussetzungen als die Schule aufnehmen kann, werden die Schülerinnen und Schüler ausgewählt, deren Leistungen in den Fächern Deutsch, der ersten Fremdsprache (Englisch) und Mathematik in den Abschluss- bzw. Versetzungszeugnissen den besten Durchschnitt aufweisen. Bei gleicher Rangfolge wird der Gesamtschnitt aus allen Fächern zu Grunde gelegt.
Da bei der Anmeldung üblicherweise nur Halbjahreszeugnisse vorliegen, sind zunächst nur vorläufige Entscheidungen möglich. Diese vorläufige Entscheidung wird bis Ende März schriftlich bekannt gegeben. Ihre schriftliche Annahmeerklärung senden Sie bitte an das Sekretariat der Schule.
Sobald Ihr Abschlusszeugnis oder Ihr Versetzungszeugnis vorliegt und damit die Aufnahmebedingungen erfüllt sind, legen Sie bitte uns dieses Zeugnis vor. Erst dann können wir Ihnen die Aufnahme endgültig zusagen. Öffnungszeiten des Sekretariats erfahren Sie hier.