Alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind auch nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berufsschulpflichtig.
Das heißt, Sie müssen dann (in der Regel) für einen Tag/Woche die Berufsschule besuchen, egal ob Sie beispielsweise
und
Bei entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Besuch einer einjährigen beruflichen Vollzeitschule, der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienst …) kann von dieser Berufsschulpflicht befreit werden.
Die Meldung und Zuweisung zur zuständigen Berufsschule erfolgt zentral an der Erich-Bracher-Schule.
Quelle: Schulgesetz BW, § 75 ff.